Sozialleistungen des mexikanischen Staates

In Mexiko gibt es keine staatliche Arbeitslosenhilfe und auch keine staatliche Sozialhilfe.

Wird man ohne Grund gekündigt, so hat man gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf eine Unterstützung. Dies hängt allerdings von den vertraglichen Vereinbarungen und der Dauer der Beschäftigung ab.

Der Mexikanische Staat bietet lediglich Umschulungsprogramme an. Hier bekommt man für maximal 3 Monate einen Mindestlohn und Fahrtkosten erstattet. Diese Leistung steht allerdings nur mexikanischen Staatsbürgern zu.